Goldlack (Cheiranthus cheiri)
Weitere Namen
Gelbvögelein
Botanischer Name
»Cheiranthus« von gr. cheir - Hand und gr. anthos - Blüte, »cheiri« (1) von gr. cheir - Hand, (2) arab. kheyry, kairi - wohlriechende Pflanze
Englischer Name
Wallflower
Familie
Kreuzblütler, Brassicaceae
Verbreitung
Östliches Mittelmeergebiet, (Türkei, Syrien)
Wuchs
zwei- bis mehrjährige kurzlebige Staude, straff aufrecht wachsend etwa 25-30cm hoch, Blütenstand bis 50cm hoch, verlängert sich während der Blüte, wird dann so schwer, dass er kippt, besser vorher schon hochbinden
Standort
sonnig, nahrhafter, durchlässiger Boden
Blütezeit
(April), Mai, Juni, Juli
Blüte
von verwaschenem weiß über gelb, orange bis zu tiefem rot, vierzählige 2-3cm durchmessende Einzelblüten an sich verlängernder Blütenachse, intensiv duftend, Zuchtformen auch gefüllt
Fruchtreife
August, September, Oktober
Frucht
schmale Schote mit kleinen rundlichen Samen, teils hell, teil dunkel gefärbt
Vermehrung
durch Aussaat im Sommer, Blüte im Folgejahr, unter günstigen Bedingungen Selbstaussaat
Frosthärte
grün überwinternd bei nicht allzu strengen Frösten, bei andauernder Kälte erfrieren die Pflanzen
Tierische Besucher
Bestäubung hauptsächlich durch Bienen und Hummeln
Pflege
Aussaat und Aufzucht an geschütztem Standort, auspflanzen wenn die Sämlinge stark genug sind, Rückschnitt nach der Blüte verlängert das Leben der Pflanze, für die Samenernte sollte der kräftigste Samenstand ausreifen dürfen
Verwendbare Teile
Duftpflanze, früher naturheilkundlich bei Juckreiz, Geschwüren und Milzerkrankungen eingesetzt, sowie zur Förderung von Menstruation und Geburt, auf Grund der giftigen Inhaltsstoffe nicht zur Selbstmedikation geeignet
Inhaltsstoffe
herzwirksame Cardenolide (Cheiranthin)
Status
anwesend
Literatur
- A Contemplation upon Flowers S.369, Bobby J. Ward (1999)
- Duftpflanzen S.47, Bernd Dittrich (1988)
- Ein Garten der Düfte S.96, Helga Urban (1999)
- New Kreüterbuch Cap.CLXXIIII, Leonhart Fuchs (1543)
- Wildblumen im Hausgarten S.162, John Stevens (1987)
- kraut&rüben 4/2018 S.4